Gedanken aus Sicht des Umwelt- und Artenschutzes

Fragmentierung und Zerstörung des natürlichen Lebensraumes zählen zu den größten Gefahren für wandernde Wildtierarten, seien es terrestrische oder aquatische Tiere. Barrieren wie Autobahnen, Dämme, ausgeräumte Landschaft uvm. unterbrechen Wanderrouten, trennen Populationen, verhindern wichtigen genetischen Austausch oder führen zu zusätzlichen negativen Folgen wie verstärkter Bejagung. So versetzte die Errichtung des Drei-Schluchten-Damms dem chinesischen Flussdelfin Baiji den Todesstoß. Ausgerechnet in dem vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) ausgerufenen „Jahr des Delfins“ 2007 musste er für „ausgestorben“ erklärt werden. Doch wir brauchen nicht nach China zu blicken, um die Folgen vor Augen zu haben.

Seit Jahrzehnten versuchen UNEP, EU und viele weitere Akteure, Lebensräume und Arten zu bewahren. Millionen Euro wurden in die Erhaltung stark dezimierter Arten investiert. Dazu zählen u.a. auch Bestrebungen, Bär, Luchs und Wolf die Rückkehr in ihre mitteleuropäischen Lebensräume zu ermöglichen.

Und nun machen sich Menschen auf die Wanderung. Die Flucht aus Kriegsgebieten zwingt Hunderttausende dazu, sich auf den Weg zu machen. Abseits der tagtäglich medial diskutierten Reaktionen oder auch Nicht-Reaktionen der Politik wird übersehen, dass im Wetteifer der Grenzzaunerrichtung auch das Natur- und Artenschutzrecht übergangen wird. Historisch gab es an der etwa 500 km langen Grenze zwischen Kroatien und Slowenien keine Hindernisse, was sich nun über Nacht änderte. Der errichtete Rasierklingen-Zaun betrifft u.a. auch Natura-2000-Schutzgebiete. Das gilt auch für den Zaun zwischen Ungarn und Kroatien.

Ende 2015 warnten Experten der Weltnaturschutzorganisation IUCN in einem Schreiben an die Entscheidungsträger vor den Folgen der Zerschneidung der Lebensräume durch Grenzzäune. Die kroatische Population des Luchses zählt etwa 50 Individuen, jene Sloweniens lediglich 20 Tiere – vom Aussterben bedrohte Kleingruppen, die nur durch genetischen Austausch überleben können. Die Wissenschaftler sehen auch Bemühungen für das Überleben von Braunbär- und Wolfpopulationen gefährdet, um nur von den charismatischen bekannten Arten zu sprechen.

Die kroatische Regierung wandte sich mit einer Beschwerde an die slowenischen Kolleginnen und die EU-Kommission. Es ist nicht davon auszugehen, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden. Diese Frage stellt sich auch für die österreichischen Behörden bei der Diskussion über den Grenzzaun z.B. am Brenner. Grundsätzlich gibt es über die Errichtung von Grenzzäunen und die möglichen Konsequenzen für Wildtierbestände oder über die Außerkraftsetzung der Natur- und Artenschutzgesetzgebung keine öffentliche Debatte. Ein weiteres Zeichen, dass die Entscheidungsträger der EU-Staaten restlos überfordert sind und Affekthandlungen vor vorausblickendes Management gestellt werden. Im Streit um Flucht, Schutz und Zuwanderung werden – zusätzlich zum Leid der Menschen – die langfristigen Folgen für zahlreiche Wildtierpopulationen ebenso ignoriert wie die geltenden Gesetze. Grenzenloses Unvermögen auf allen Seiten.

Zum Weiterlesen:

IUCN-Statement
UNEP/CMS-Resolution
Drei-Schluchten-Damm