Am 4.8.2016 beschloss das Exekutivdirektorium der Weltbank die neuen Vergaberichtlinien. Diese enthalten erstmals auch Tierwohl als Kriterium bei der Prüfung von Projektfinanzierungen. Ein Signal, das Staaten wie auch den Privatsektor einlädt, dem Wohl von Tieren mehr Bedeutung beizumessen.

Seit knapp vier Jahren arbeitet Shifting Values im Auftrag der Humane Society International (HSI) daran, Tierwohl als Kriterium für Kapitalvergaben in den Richtlinien Internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) zu verankern. Es handelt sich dabei um Banken, die mit öffentlichen Geldern agieren und auch politische und ökonomische Lenkungsfunktionen übernehmen.

Mit dem Beschluss der Weltbank-Shareholder, nach mehr als 2 Jahren Verhandlungen den dritten Entwurf der sogenannten Safeguard Policies anzunehmen, wurden erstmals verbindliche Kriterien für die Haltung von Tieren in der Landwirtschaft vorgeschrieben. Die Weltbank-Safeguards sind das international wohl wichtigste Regelwerk für Kapitalvergaben und auch für andere IFIs richtungweisend.

Nachdem im Herbst 2014 die EBRD bereits die EU-Tierhalterichtlinien als Mindeststandards für Projektvergaben vorgeschrieben hatte und Tierschutz im Frühjahr 2016 auch Eingang in die Exportkredit-Richtlinien der OECD fand, ist der Beschluss der Weltbank nun ein weiterer internationaler Meilenstein der Initiative von Humane Society International.

Der Beschluss der Weltbank, Tierwohl als Kriterium in ihre Investmentleitlinien aufzunehmen, ist ein starkes Signal für die Beendigung zumindest der schlimmsten Auswüchse intensiver Nutztierhaltung.

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