Die Neufassung der „Safeguard Policies“ der Weltbank geht in die Schlussphase. Am 20. Juli veröffentlichte die Weltbank den dritten und letzten Entwurf, der erstmals auch substantielle Tierwohlstandards vorsieht. Im August soll der Text beschlossen werden.

Die Safeguard Policies bilden nicht nur das „Environmental and Social Framework“ für Kapitalvergaben der Weltbank selbst, sondern werden auch von vielen weiteren Finanzinstitutionen und der OECD als Richtschnur herangezogen.

Bisher kam Tierschutz in den Safeguard Policies überhaupt nicht vor. Humane Society International (HSI) startete 2013 eine Kampagne, Tierwohl in den Vergabekriterien von Internationalen Finanzinstitutionen und Exportkreditagenturen zu verankern. Shifting Values arbeitet seit diesem Zeitpunkt für HSI an diesem Thema.

Der 2014 vorgelegte erste Entwurf für die neuen Safeguard Policies enthielt erstmals eine Bestimmung über landwirtschaftlich genutzte Tiere, aber sehr unzureichend:

  • nur unverbindlich als Kann-Bestimmung
  • mit Verweis auf „Good International Industry Practice“, die aber nicht definiert wurde
  • Transport und Schlachtung von Tieren blieb unberücksichtigt

Im weiteren Verlauf der Überarbeitung kam es zu einigen Verbesserungen, insbesondere wurde der Absatz über Tierwohl zur Muss-Bestimmung und er verweist jetzt auf die „Good Practice Note“ der IFC, die einige der schlimmsten Tierhaltungsformen ausschließt.

Ein erheblicher Wermutstropfen ist, dass der Text nur für “large-scale” (Begriff nicht definiert) Anlagen gilt, aber insgesamt ist die Bestimmung (wenn sie so beschlossen wird) als signifikanter Fortschritt zu werten, mit Signalwirkung für andere Finanzinstitutionen.

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